P.___ ist als selbstständig Erwerbender der AHV-Ausgleichskasse medisuisse angeschlossen. Mit Nachtragsverfügungen vom 13. Juni 2007 setzte die medisuisse die persönlichen Beiträge des Versicherten für das Jahr 2004 auf Fr. 149'074.80 (inkl. Verwaltungskosten) und für das Jahr 2005 auf Fr. 229'522.20 (inkl. Verwaltungskosten) fest. Dabei ging sie für 2004 von einem beitragspflichtigen Einkommen von Fr. 1'561'400.--, für 2005 von einem solchen von Fr. 2'404'000.-- aus (act. G 10.1/3 und 4).