7.6 Zusammenfassend sind alle Haftungsvoraussetzungen erfüllt. Demzufolge sind die Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin zu Recht verpflichtet worden, ihr Schadenersatz zu bezahlen. Der bundesrechtliche Schadenersatzforderung ist im Umfang der Geltendmachung ausgewiesen. Die kantonalrechtliche Forderung ist im Umfang von Fr. 2'404.30 ausgewiesen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 20/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 8.