7.3.2 Aus den Akten und nach dem bereits Gesagten ergibt sich, dass die H.___ AG ihrer Beitragszahlungspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist, was zum Schaden der Beschwerdegegnerin beim Konkurs geführt hat. Die Gesellschaft hat also ihre Beitragszahlungspflicht missachtet, womit die Widerrechtlichkeit als © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte