7.2.5 Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Forderungseingabe an das Konkursamt neben Gutschriften der Erwerbsersatzordnung und für Kinderzulagen (vgl. AK-act. 22) auch Einzahlungen in der Höhe von Fr. 73'973.05 berücksichtigt (AK-act. 3). Diese Anrechnung stimmt mit der Darstellung der Beschwerdegegnerin in der Stellungnahme vom 12. Dezember 2007 (act. G 24) überein, wonach die H.___ AG im Jahr 2005 Zahlungen von insgesamt Fr. 101'906.85 geleistet hat, wovon aber Fr. 27'933.80 an offene Forderungen aus dem Jahr 2004 und Fr. 79'973.05 (offensichtliches Versehen, richtig: Fr. 73'973.05) auf die Schadenersatzforderung 2005 angerechnet wurden.