6.2 Die Beschwerdeführer sind seit dem 21. Juni 2000 als Verwaltungsräte resp. der Beschwerdeführer 1 als Verwaltungsratspräsident mit Kollektivunterschrift zu zweien im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und sind damit formelle Organe der konkursiten Gesellschaft. Als formelle Organe können sie grundsätzlich für die Handlungen und Unterlassungen der konkursiten Gesellschaft belangt werden. 7. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte