Ein vom Konkursamt überwiesener Betrag von Fr. 6'195.45 betreffe Beiträge aus Lohndividenden, weshalb diese Zahlung nicht an die ausstehende Forderung angerechnet werden könne. Die Beschwerdegegnerin reicht mit ihrem Schreiben auch Akten ein und wiederholt ihren Antrag, es seien zur Rolle der H.___ GmbH eine Zeugeneinvernahme durchzuführen und die Beschwerdeführer zu befragen (act. G 24). C.g Mit Eingabe vom 13. Dezember 2007 reichen die Beschwerdeführer die Zwischenabschlüsse der Monate Juni und Juli 2005 ein (act. G 25). C.h Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme (vgl. act. G 28, act. G 35 und act. G 38).