C.f Mit Schreiben vom 12. Dezember 2007 legt die Beschwerdegegnerin ebenfalls dar, die entsprechende Lohnsumme sei von Januar bis Ende Juli 2005 realisiert worden. Im Jahr 2005 seien von der H.___ AG Zahlungen in der Höhe von Fr. 101'906.85 eingegangen, von denen Fr. 27'933.80 an Forderungen aus dem Jahr 2004 angerechnet worden seien, womit der in der Forderungseingabe genannte Betrag von Fr. 79'973.05 richtig sei. Ein vom Konkursamt überwiesener Betrag von Fr. 6'195.45 betreffe Beiträge aus Lohndividenden, weshalb diese Zahlung nicht an die ausstehende Forderung angerechnet werden könne.