C.d Am 23. November 2007 tätigt das Gericht eine Sachverhaltsabklärung bei der Suva St. Gallen und fordert die Parteien zur Einreichung weiterer Akten und zu Stellungnahmen auf (act. G 15-17). C.e Die Suva St. Gallen führte am 4. Dezember 2007 aus, bei der H.___ AG seien die Mitarbeiter im Jahr 2005 vom Januar bis September beschäftigt worden. Löhne seien jedoch nur bis Ende Juli 2005 ausbezahlt worden. Die Lohnsumme von Fr. 751'933.-- sei entsprechend vom Januar bis Ende Juli 2005 realisiert worden (act. G 18, act. G 23).