zurückgezogen, weil die Beiträge bezahlt worden seien. Der Geschäftsgang in den Jahren 2002 bis 2004 sei schlecht gewesen. Unter diesen Umständen wäre es für die Verwaltungsräte einfacher gewesen, sämtliche Ausstände gegenüber der Beschwerdegegnerin zu Lasten der anderen Gläubiger zu begleichen und den Betrieb sofort zu schliessen. Sie hätten jedoch um den Erhalt der 25 Arbeitsplätze gekämpft. Dies sei ihnen zugute zu halten, und es könne ihnen kein grobfahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Die Auftragslage für das Jahr 2005 sei gut gewesen, weshalb ein Personalabbau als Sanierungsmassnahme den erwünschten Erfolg gerade nicht gebracht hätte.