ersten Halbjahr 2005 stets darum bemüht, die offenen Forderungen der Gläubiger gleichmässig zu erfüllen. Auch an die Beschwerdegegnerin seien im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten während des gesamten Jahres Zahlungen in der Höhe von insgesamt Fr. 89'143.20 geleistet worden. Noch am 13. und 26. Juli 2005 seien Akontozahlungen von Fr. 5'000.-- resp. Fr. 10'000.-geleistet worden. Selbst nachdem die Löhne der Mitarbeiter nicht mehr vollständig hätten bezahlt werden können, sei am 19. August 2005 noch eine Zahlung von Fr. 14'701.25 erfolgt. Vier Tage später habe die G._