Beratungsgesellschaft "B.___ ag" der Auftrag erteilt worden, die Gesellschaft zu sanieren, eine Umfinanzierung vorzunehmen oder allenfalls den Betrieb zu verkaufen. Die Sanierungsbemühungen hätten Wirkung gezeigt, indem die Gesellschaft im Jahr 2004 einen Unternehmensgewinn ausgewiesen habe. Die Revisionsstelle habe trotz weiter bestehender "Überschuldung" die Abnahme der Jahresrechnung 2004 empfohlen, dies jedoch unter der Auflage, dass die Sanierungsmassnahmen intensiviert würden. Der Verwaltungsrat habe bereits im Dezember 2004 die Forderungen der Revisionsstelle besprochen, den Vertrag mit der "B.___ ag" verlängert und beschlossen, ab Januar 2005 monatliche Abschlüsse zu erstellen.