C.a Gegen diese Einspracheentscheide richten sich die Beschwerden vom 19. Februar 2007, worin M.___ H.___ sen. (Beschwerdeführer 1), M.___ H.___ jun. (Beschwerdeführer 2) und P.___ H.___ (Beschwerdeführer 3) unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung der angefochtenen Einspracheentscheide beantragen. Zur Begründung führen sie aus, die Gesellschaft sei seit einer Umstrukturierung im Jahr 2000 defizitär gewesen. Alle Verbindlichkeiten hätten jedoch durch die aus der Aktienkapitalerhöhung zugeflossenen Mittel gedeckt werden können. Im Jahr 2003 sei erstmals eine Unterbilanz vorgelegen, worauf der Verwaltungsrat umgehend Sanierungsmassnahmen eingeleitet habe. Am 31. März 2004 sei der