C.b In ihren Beschwerdeantworten vom 14. November 2007 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung beider Beschwerden/Rekurse. Sofern die Beschwerdeführer als Verwaltungsräte in der Firma nichts hätten erreichen können, hätten sie aus dem Verwaltungsrat mittels einfachem Schreiben an das Handelsregisteramt zurücktreten sollen. Betreffend der an die SVA zu leistenden Beiträge hätten sie sich bei der SVA erkundigen können (act. G3). D.