geltend, C.___ habe keine Einsicht in die Geschäftstätigkeiten der F.___ AG gewährt, habe Versprechungen nicht gehalten. Sie seien trotz Anfrage nicht über den Geschäftsgang informiert worden. C.___ habe stets versichert, die Geschäfte würden gut laufen, es bestünden keine Probleme und es seien keine zu erwarten. E.___ erwähnt in seiner Beschwerde zudem, er hätte aus dem Verwaltungsrat austreten wollen, wobei C.___ seinen Namen nie gelöscht habe. Er sei auch der Familie F.___ zuliebe geblieben, um den Schaden möglichst gering zu halten.