Am 20. und 26. Juni 2007 erhoben E.___ und L.___ je Einsprache gegen die sie betreffenden Schadenersatzverfügungen vom 23. und 31. Mai 2007. Sie führten beide aus, C.___ sei trotz vieler Interventionen nie der Nachfrage nachgekommen, geschäftsinterne Unterlagen wie Bilanz, Erfolgsrechnung, Budget oder Jahresabschluss auszuhändigen (act. G273.1.10, G263.1.11). Im Übrigen habe E.___ dies mit entsprechendem Schreiben am 12. Dezember 2006 schon der SVA zur Kenntnis gebracht (act. G273.1.10). Beide Einsprecher waren der Meinung, C.___ sei alleine für die ausstehenden Beträge zur Verantwortung zu ziehen.