_ wurde verpflichtet, sämtliche Geschäftsunterlagen an den Beschwerdeführer zu übergeben (act. G 5/7.7). Im April 2006 erkundigte sich der Beschwerdeführer im Hinblick auf die 1. Quartalsabrechnung des Jahres 2006 bei der B.___ Treuhand GmbH nach der Buchhaltung der Z.___ ag (vgl. act. G 11.1/42). Am 21. April 2006 wurde dem Beschwerdeführer von der B.___ Treuhand GmbH ein Quartalsabschluss per 31. März 2006 zugestellt (act. G 11.1/40 ff.). Nach Abklärung der finanziellen Situation der Gesellschaft und erfolglosen Sanierungsbemühungen durch den Beschwerdeführer