5.4.7 Am 18. April 2008 wurde vom Beschwerdeführer und D.___ eine Verwaltungsratssitzung einberufen. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Versäumnisse von F.___ keine ordentliche Buchhaltung vorhanden sei. Über Debitorenund Kreditorenbestände bestehe völlige Ungewissheit (act. G 5/7.2). F.___ habe überdies ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsrat erhebliche Fehlinvestitionen vorgenommen und erhebliche Kompetenzüberschreitungen begangen (act. G 5/7.3). Vor diesem Hintergrund wurde der Geschäftsführervertrag mit F.___ gekündigt. F.___ wurde verpflichtet, sämtliche Geschäftsunterlagen an den Beschwerdeführer zu übergeben (act.