G 5/10.3). Den entsprechenden Eintragungstatbestand teilte – wie dem Schreiben von Rechtsanwalt M.___ vom 15. Juni 2006 zu entnehmen ist (vgl. act. G 5/13.4) – dieser dem Handelsregisteramt St. Gallen bereits am 18. Mai 2006 mit. Wegen formeller Mängel (nicht gehörige Unterzeichnung der Anmeldung, fehlendes Rücktrittsschreiben, vgl. act. G 5/13.3) konnte die Eintragung erst am 27. Juni 2006 vorgenommen werden. Als Rücktrittsschreiben reichte Rechtsanwalt M.___ das Verwaltungsratsprotokoll vom 5. Mai 2006 ein und verwies auf das entsprechende Traktandum 3 (act. G 5/13.4).