3.3 Im vorliegend zu beurteilenden Fall ist der Konkurs am 16. Juni 2006 eröffnet und am 12. Oktober 2006 mangels Aktiven eingestellt worden (act. G 11.1/239). Da die Beschwerdegegnerin die Schadenersatzverfügung am 24. April 2007 (act. G 11.1/78) erliess, ist die Verjährungsfrist unbestrittenermassen gewahrt. 4.