In der Eingabe vom 10. November 2007 ergänzt der Rekurrent die Rechtsmittelerhebung vom 24. Oktober 2007 mit einer eingehenden Sachverhaltsschilderung, Begründung und dem sinngemässem Antrag, dass auf die geltend gemachten Schadenersatzforderungen zu verzichten sei (act. G 3). Auf den Rekurs gegen den kantonalrechtlichen Teil des Einspracheentscheides vom 12. Oktober 2007 ist nach dem Gesagten ebenfalls einzutreten. 2. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte