Mit der Eingabe vom 24. Oktober 2007 samt Beilagen erklärt der rechtsunkundige Rekurrent somit ausdrücklich, dass der Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2007 angefochten wird (Anzeige zur Beschwerde [act. G 1], "unvorstellbar, diesen Entscheid zu akzeptieren" und "lege ich Beschwerde ein" [act. G 1.1]). Nach dem Gesagten ist daher die Rekurserhebung innert der 14-tägigen Frist rechtsgenüglich erfolgt. In der Eingabe vom 10. November 2007 ergänzt der Rekurrent die Rechtsmittelerhebung vom 24. Oktober 2007 mit einer eingehenden Sachverhaltsschilderung, Begründung und dem sinngemässem Antrag, dass auf die geltend gemachten Schadenersatzforderungen zu verzichten sei (act.