1.3 In der Eingabe vom 24. Oktober 2007 teilt der Rekurrent seine "Anzeige zur Beschwerde gegen die Einspracheentscheidung" mit. Die geforderten Unterlagen werde er in den nächsten Tagen aufbereiten und nachreichen (act. G 1). In der – in Kopie an das Versicherungsgericht adressierten – E-Mail vom 24. Oktober 2007 führt der Rekurrent aus, dass er den Einspracheentscheid nicht akzeptiere und er dagegen Beschwerde einlege (act. G 1.1). Mit der Eingabe vom 24. Oktober 2007 samt Beilagen erklärt der rechtsunkundige Rekurrent somit ausdrücklich, dass der Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2007 angefochten wird (Anzeige zur Beschwerde [act.