1.2 Innert der 14-tägigen Rechtsmittelfrist reichte der Rekurrent am 24. Oktober 2007 (Datum Postaufgabe) die als "Anzeige zur Beschwerde gegen eine Einspracheentscheidung" bezeichnete Eingabe ein (act. G 1). Den Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2007 legte er bei (act. G 1.2). Des Weiteren reichte er mit der Eingabe vom 24. Oktober 2007 eine an die Vorinstanz gesendete E-Mail vom 24. Oktober 2007 ein (act. G 1.1).