C.c Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin reicht der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. November 2007 seine Akten geordnet und versehen mit einem Aktenverzeichnis ein. Er weist erneut darauf hin, dass er alles unternommen habe, um Schäden zu vermeiden. Überdies erlaube es ihm seine finanzielle Lage aufgrund der ihm entstandenen Verluste nicht, die geltend gemachte Schadenersatzforderung zu bezahlen. Es sei ihm daher auch nicht möglich gewesen, einen Rechtsbeistand zu bezahlen (act. G 5).