Er (der Beschwerdeführer) habe alle menschenmöglichen Sanierungsbemühungen vorgenommen, was ihm auch von den beiden anderen Verwaltungsratsmitgliedern (F.___, D.___) attestiert worden sei. Des Weiteren sei das Verhalten der G.___ Bank, welche ohne Vorwarnung die Geschäftskonten habe sperren lassen, zweifelhaft (act. G 3).