Investor gefunden werde. Da dies trotz eigener Bemühungen nicht gelungen sei, habe er die Konkursanmeldung eingereicht. Die Revisionsstelle (C.___ Treuhand AG) habe persönlich beim Konkursrichter angerufen und um Nichteröffnung des Konkurses gebeten. Deshalb sei der Konkurs erst mehr als einen Monat später erneut angemeldet worden, nur weil man ihm (dem Beschwerdeführer) nicht geglaubt habe. An der verspäteten Konkurseröffnung und dem dadurch eingetretenen Schaden treffe ihn keine Schuld. Er (der Beschwerdeführer) habe alle menschenmöglichen Sanierungsbemühungen vorgenommen, was ihm auch von den beiden anderen Verwaltungsratsmitgliedern (F.___, D.___) attestiert worden sei.