C.b Auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin legt der Beschwerdeführer in der Eingabe vom 10. November 2007 dar, weshalb er mit der geltend gemachten Schadenersatzforderung und dem angefochtenen Einspracheentscheid nicht einverstanden sei. Aus den Protokollen der Verwaltungsratssitzungen gehe hervor, dass er seiner Verantwortung nachgekommen sei und klare Aufträge an die Geschäftsleitung erteilt habe. Durch die Geschäftsführung (F.___ und D.___) sei ihm immer wieder versichert worden, dass das Unternehmen auf Kurs sei. Vor diesem Hintergrund sei er davon ausgegangen, dass alles korrekt ablaufe. F.___ habe den Verwaltungsrat absichtlich getäuscht.