Rechnung gestellten Beiträge. Für die ab dem Konkurs entstandenen Kosten hafte er nicht mehr (act. G 11.1/243). C. C.a In der als "Anzeige zur Beschwerde gegen eine Einspracheentscheidung" bezeichneten Eingabe vom 24. Oktober 2007 an das Versicherungsgericht erhebt K.___ Beschwerde. Er gibt an, die geforderten Unterlagen in den nächsten Tagen aufzubereiten und nachzureichen (act. G 1). Der Eingabe vom 24. Oktober 2007 liegt der angefochtene Einspracheentscheid sowie eine E-Mail vom 24. Oktober 2007 an die SVA St. Gallen bei. Darin führt K.___ aus, dass er gegen den Einspracheentscheid Beschwerde einlegen werde (act. G 1.1).