Handelsregister sei der Einsprecher am 27. Juni 2006 (also erst nach der Konkurseröffnung vom 16. Juni 2006) aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten. Er habe zwar beabsichtigt, am 10. Mai 2006 zurückzutreten, habe aber jedoch mindestens bis zum 12. Mai 2006 als Verwaltungsratsmitglied weiter geamtet. Da er bis zum Konkurs im Handelsregister als Verwaltungsratsmitglied eingetragen gewesen sei, wäre ihm die Veranlassung der Beitragszahlungen bis zum 15. Juni 2006 möglich gewesen. Somit hafte der Einsprecher für die bis zum 15. Juni 2006 fälligen und in © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte