B.d Im Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2007 reduzierte die SVA die Schadenersatzforderung auf Fr. 7'611.45 (bundesrechtliche Beiträge: Fr. 7'250.70; kantonalrechtliche Beiträge Fr. 360.75) und wies im Übrigen die Einsprache ab. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass der Einsprecher als Verwaltungsratsmitglied zu einer korrekten Abrechnung und pünktlichen Ablieferung der Beiträge verpflichtet gewesen sei. Dies habe er offensichtlich unterlassen und dadurch den Schaden mindestens grobfahrlässig verursacht. Eine allfällige Delegation seiner Pflichten an die anderen Verwaltungsratsmitglieder sei kein Exkulpationsgrund.