B.b Am 23. Mai 2007 teilte die SVA St. Gallen K.___ mit, dass aus der Stellungnahme vom 18. Mai 2007 nicht hervorgehe, ob er Einsprache gegen die verfügte Schadenersatzforderung erheben wolle (act. G 11.1/231). B.c In der als "Einsprache" bezeichneten Eingabe vom 24. Mai 2007 bekräftigte K.___ seinen Willen und seine Absicht, Einsprache zu erheben (act. G 11.1/234).