© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.a K.___ nahm am 18. Mai 2007 zur Verfügung vom 24. April 2007 Stellung. Er führte aus, dass er kaum in der Lage sei, die eingeforderten Beiträge zu bezahlen. Zudem sei er der Auffassung, dass ihn keine Schuld treffe, habe er sich doch persönlich um eine Rettung der Gesellschaft bemüht. Die Schadenersatzforderung sei von den zwei anderen Verwaltungsräten (F.___ und D.___) zu begleichen (act. G 11.1/76).