Verantwortlichkeit eines Verwaltungsratsmitgliedes bis spätestens zum tatsächlichen Austritt aus dem Verwaltungsrat; vorliegend qualifiziertes Verschulden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände (kurze Dauer der nicht geleisteten Beiträge, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, laufende Überprüfung der Geschäftsführung und Einholen von Auskünften) verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Juli 2008, AHV 2007/24 und KZL 2007/16). Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Philipp Geertsen Entscheid vom 24. Juli 2008 in Sachen K.___, Beschwerdeführer,