Das kantonale Gerichtsverfahren ist auch für die beigeladene Partei grundsätzlich kostenlos (Christian Zünd, Die Beiladung im Sozialversicherungsprozess, in: Schaffhauser/Schlauri [Hg.], Sozialversicherungsrechtstagung 2004, St. Gallen 2004, S. 56). Daher erscheint es im Falle ihres Unterliegens analog dem zur unterliegenden beschwerdeführenden Partei Gesagten nicht als gerechtfertigt, sie zur Bezahlung der (anteiligen) Parteientschädigung für die obsiegende beschwerdeführende Partei zu verpflichten. Im vorliegenden Verfahren ist somit angezeigt, die Bezahlung der Parteientschädigung für den Beschwerdeführer ganz der Beschwerdegegnerin zu überbinden.