3.5.2 Beim Agentur- oder Handelsreisenden-Verhältnisses kommt der Beurteilung des Unternehmerrisikos erhöhtes Gewicht zu. Geht die Unabhängigkeit jedoch über das für die betreffende Tätigkeit übliche Mass hinaus (z.B. bei Fehlen von Gebietszuweisungen oder bei Fehlen einer Konkurrenzklausel), so vermag sie als wichtiger Hinweis auf das Beitragsstatut zu dienen (Käser, a.a.O., S. 136 Rz 4.72).