3.4.3 Auch das Kriterium der erheblichen Investitionen taugt vorliegend nicht als Indiz für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Nicht jede Investition, die aus beruflichen Gründen erfolgt ist, ist als Hinweis für das Vorliegen eines spezifischen Unternehmerrisikos geeignet (Käser, a.a.O., S. 116 Rz 4.16). Eine gewisse Bedeutung © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte