20 standardmässig in ihren Agenturverträgen benutzt. Ihr Agentursystem ist wohl aus Praktikabilitätsgründen so ausgestaltet, ist sie doch darauf angewiesen, ihre Agenten ersetzen zu können, ohne umfassende rechtliche Probleme am betreffenden Standort zu riskieren. Die Beigeladene ist zweifelsohne stets daran interessiert, ihre Agentur unabhängig von allfälligen personellen Problemen weiterführen zu können bzw. nötigenfalls unkompliziert einen neuen Agenten einsetzen zu können. Dafür hat sie sich vertraglich – wie das Beispiel des Mietvertrags zeigt – umfassende Rechte ausbedungen. Unter