Als Hinweis auf ein echtes Unternehmerrisiko ist das Verlustrisiko zu werten. Ein Verlustrisiko trägt, wer die Folgen einer ungenügenden Ertragssituation bzw. die Folgen von Überkapazitäten im Betrieb selber zu erdulden hat, wobei er im Falle des Misserfolgs nicht nur kein Einkommen erzielt, sondern Substanzverluste riskiert (Käser, a.a.O., S. 117 Rz. 4.18). Weitere Indizien für das Vorliegen von Unternehmerrisiko sind die Tragung des Inkasso- und Delkredere-Risikos und das Handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Weiter spielen getätigte Investitionen und die Unkostentragung eine Rolle.