Käser umschrieb das spezifische Unternehmerrisiko allgemein mit der Gefahr, die der Einzelne eingeht, wenn er als Folge beruflicher Fehleinschätzungen oder von beruflichem Fehlverhalten in der Zukunft mit wirtschaftlichen Substanzverlusten beim Geschäftsvermögen rechnen muss (Hanspeter Käser, Unterstellung und Beitragswesen in der obligatorischen AHV, 2. Aufl., Bern 1996, S. 115 Rz 4.15). Als Hinweis auf ein echtes Unternehmerrisiko ist das Verlustrisiko zu werten.