Diese drei Kriterien dürfen aber nicht isoliert und streng schematisch betrachtet werden. Prüft man die Rechtsprechung zur Frage des Beitragsstatuts bei Agenten und Handelsreisenden genauer, so wird deutlich, dass diese drei Faktoren der Geschäftsräumlichkeiten, des Personals und der Geschäftskosten lediglich konkretisieren sollen, ob tatsächlich ein echtes Unternehmerrisiko gegeben ist. In ZAK 1988, 377 wurde etwa festgehalten, dass der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 12/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte