In Folge einer Gebietsreorganisation im Zeitraum 2003/2004 sei niemand richtig für den Beschwerdeführer zuständig gewesen. Gemäss Reglement der Pensionskasse sei sogar beim dem Leiter Hauptagentur hierarchisch übergeordneten Generalagenten keine Rede von "Personalkosten, welche dem Agenten anfallen". Die Beigeladene könne somit aus dem Reglement nichts zu ihren Gunsten ableiten. Betreffend Arbeitsverträge betont der Beschwerdeführer erneut seinen Standpunkt, dass er, wäre er Arbeitgeber gewesen, wenigstens die Verträge mit denjenigen Mitarbeitern unterzeichnet hätte, die nach dem 1. Januar 2001 ihre Arbeit aufgenommen hätten.