© Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 13. August 2004 betreffend Lohnbeiträge 2001 und 2002 hält er fest, diese sei in Rechtskraft erwachsen. Da die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht gegeben seien, könne die Beschwerde gar nicht gutgeheissen werden (act. G 13).