B.d Die Verfahrensleitung des Versicherungsgerichts lud die X.___ mit Schreiben vom 6. Dezember 2007 dem Verfahren bei und eröffnete ihr eine Frist zur Stellungnahme (act. G 10). Diese erstattete Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Wiget in Vertretung der Beigeladenen am 11. Januar 2008. Er beantragt die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer habe den Mietvertrag mit der F.___ am 14. März 2001 rückwirkend auf den 1. Januar 2001 übernommen. Weiter seien sämtliche Geschäftskosten zulasten des Beschwerdeführers gegangen.