A.c Mit Einspracheentscheid vom 27. Dezember 2005 wies die SVA die Einsprachen ab, soweit sie die persönlichen Beiträge 2001 bis 2004 und die Verzugszinsen betrafen. Soweit sich die Einsprachen gegen die Rechnungen für Lohnbeiträge 2001 und 2002 vom 22. Juli 2004 richteten, trat sie darauf nicht ein. Weiter stellte sie fest, dass die persönlichen Beiträge inklusive Verwaltungskosten sich für 2002 auf Fr. 6'095.40 und für 2003 auf Fr. 4'288.80 sowie die entsprechenden Verzugszinsen auf Fr. 446.15 bzw. Fr. 99.50 belaufen würden. Damit bezog sie die Nachtragsverfügungen vom 20. Dezember 2005 in den Einspracheentscheid mit ein und bestätigte diese (AKact. 97).