Dafür sind weitergehende Sachverhaltsermittlungen der Beschwerdegegnerin nötig. Es sind geeignete Unterlagen der Arbeitgeberfirma betreffen die kritische Zeit beizuziehen bzw. vom Konkursamt edieren zu lassen, z.B. Protokolle über Sitzungen des Verwaltungsrates, Geschäftsberichte, Buchhaltungsunterlagen. Allenfalls sind auch Zeugen anzuhören wie der Beschwerdeführer beantragt. Auch der Beschwerdeführer ist gehalten, nähere Angaben über seine vergeblichen Bemühungen zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge von April 2005 bis Mitte Juli 2005 zu machen, die, wie er ausführt, zu seinem Rücktritt aus dem Verwaltungsrat geführt haben.