e) In der Einsprache brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, dass er den Verwaltungsrat mit Schreiben vom 3. August 2005 auf die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge aufmerksam gemacht und am 26. Juli 2005 den Vertretern © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte