G 3.354 und 1.8). Mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 sandte ihm die Beschwerdegegnerin einen Kontoauszug betreffend die Firma, in welchem die offen gebliebenen Posten mit gelber Farbe hervorgehoben waren (act. G 1.10). Sie teilte ihm mit, dass er nur für fällig gewordene Rechnungen bis zum 5. August 2005 belangt werde und sie in einigen Wochen eine entsprechende Verfügung erlassen würde (act. G3.355), gegen welche eine 30-tägige Einsprachemöglichkeit bestehe. Falls er Auskünfte benötige, stehe man zur Verfügung. Insofern hat sich die Beschwerdegegnerin mit seinem Schreiben vom 16. Oktober auseinandergesetzt.