© Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte indes vorher immer klaglos war (BGE vom 16. Mai 2002 H 44/01). Der Rechtfertigungsgrund muss ausserdem für jenen Zeitraum vorliegen, in welchem die entgangenen Beiträge zu entrichten waren (ZAK 1986, 244 Erw. 5b).