b) Im vorliegenden Fall wurde das Konkursverfahren am 11. August 2006 mangels Aktiven eingestellt, wie dem SHAB entnommen werden konnte (act. G 3.366 S.2). Die Schadenersatzforderung wurde gegenüber dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. Januar 2007 geltend gemacht. eine Verjährung ist folglich noch nicht eingetreten. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte