b) Die Einsprache wurde mit Entscheid vom 28. Februar 2007 in dem Sinne teilweise gutgeheissen, als der Einsprecher neu der Ausgleichskasse nur einen Schaden von Fr. 34'138.50 und der Familienausgleichskasse einen solchen von Fr. 448.50 zu ersetzen habe. R.___ sei als Verwaltungsrat verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass die Beiträge korrekt und pünktlich abgeliefert würden, was er aber offensichtlich unterlassen habe. Dadurch habe er den Schaden zumindest grobfahrlässig verursacht. Sie habe erst drei, vier Monate nach seiner Mandatsübernahme die Firma regelmässig mahnen und betreiben müssen. Die Haftung des Einsprechers sei grundsätzlich gegeben.